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Gasleitungsprüfung TRGI


Der Betreiber ist in der Pflicht


Der Gesetzgeber schreibt die Prüfung der Gasleitung alle 12 Jahre vor. Dazu wird die Gasleitung unter 1 bar Druck gesetzt und geprüft ob die Leitung undicht ist ( Belastungsprobe). Sollte hier sich eine Undichtigkeit festellen lassen  wird anschliessend die Leckmenge erfasst. Dazu wird die Leitung mit 50mbar abgedrückt. Das Ergebnis entscheidet über die weitere Vorgehensweise:


  • Der Verlust ist kleiner 1l/h - Es besteht kein zwingender Handlungsbedarf, die Gasleitung ist uneingeschrängt gebrauchsfähig.
  • Der Verlust ist zwischen 1-5l/h - verminderte Gebrauchsfähigkeit, innerhalb von 4 Wochen  muss die Gasleitung Instand gesetzt werden
  • der Verlust ist größer 5l/h - keine Gebrauchsfähigkeit, die Anlage ist sofort stillzulegen oder Instand zu setzen.
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Edgar Kürten GmbHCopyright © 2013 - R.Linnartz
Version: 9.7.2013
Content: 29.6.2013