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Gasleitungsprüfung
TRGI | |
Der Betreiber ist in der Pflicht
Der
Gesetzgeber schreibt die Prüfung der Gasleitung alle 12 Jahre vor.
Dazu wird die Gasleitung unter 1 bar Druck gesetzt und geprüft ob
die Leitung undicht ist ( Belastungsprobe). Sollte hier sich eine
Undichtigkeit festellen lassen wird anschliessend
die Leckmenge erfasst. Dazu wird die Leitung mit 50mbar
abgedrückt. Das Ergebnis entscheidet über die weitere
Vorgehensweise:
- Der Verlust ist kleiner 1l/h - Es besteht kein zwingender
Handlungsbedarf, die Gasleitung ist uneingeschrängt
gebrauchsfähig.
- Der Verlust ist zwischen 1-5l/h - verminderte
Gebrauchsfähigkeit, innerhalb von 4 Wochen muss die
Gasleitung Instand gesetzt werden
- der Verlust ist größer 5l/h - keine
Gebrauchsfähigkeit, die Anlage ist sofort stillzulegen oder
Instand zu setzen.
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